FC Treptow
Verein
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Ansprechpartner*in
Wolfgang Döbler
für Hygienekonzept
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wolfgangdoebler@web.de
Mail
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0176 62922382
Kontaktnummer
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Köpenicker-Landstraße 186, 12437 Berlin
Adresse Sportstätte
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Berlin, 13.09.2020
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Ort, Datum,
Unterschrift Wolfgang Döbler
Grundsätze
Dieses Hygienekonzept orientiert sich an den Handlungsempfehlungen des DFB-Leitfadens „Zurück
ins Spiel“. Es gilt für den Trainings- und Spielbetrieb und die hiermit im Zusammenhang stehenden notwendigen Tätigkeiten im Bereich der Sportstätte. Zudem werden Regelungen für Personen im
Publikumsbereich der Sportstätte festgehalten. Zur besseren Abtrennung werden die genannten Bereiche in Zonen eingeteilt. Genauere Inhalte werden unter Punkt 4 erläutert. Ausgenommen vom Konzept sind
sämtliche sonstigen Bereiche im Innenbereich von Gebäuden, gastronomische Einrichtungen, Einrichtungen zur Sportplatzpflege und Sporthallen. Hierfür können weitere Hygienekonzepte notwendig
sein.
Die Grundlage für sämtliche aufgeführten Maßnahmen und Regelungen ist die Annahme, dass eine
Ansteckung mit SARS-CoV2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit aber durch das Umsetzen der
genannten Hygienemaßnahmen sehr gering ist.
Um auf ein erhöhtes Risiko vorbereitet zu sein und die Fortführung von risikominimiertem
Trainings- und Spielbetrieb zu ermöglichen, wird im Konzept unter Punkt 7 eine abgestufte Übersicht zu Hygienemaßnahmen gegeben. Durch die Steuerung
anhand der aktuellen lokalen Einschätzung kann die Prävention verhältnismäßig angepasst werden.
- Allgemeine Hygieneregeln
- Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5
Meter) in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds.
- In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf
dem Spielfeld einzuhalten.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen)
sind zu unterlassen
- Beachten der Husten- und Nies-Etikette (Armbeuge oder
Einmal-Taschentuch)
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30
Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem
Spielfeld.
-
- Verdachtsfälle Covid-19
- Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle
Beteiligten nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand
- Personen mit verdächtigen Symptomen
müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
- Husten, Fieber (ab 38 Grad
Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
- Die gleiche Empfehlung gilt,
wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen
Festlegungen zur Quarantäne. Die betreffende Person wird mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und Spielbetrieb genommen. Gleiches gilt bei positiven Testergebnissen im Haushalt der betreffenden
Person.
-
- Organisatorisches
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen
und Vorgaben.
- Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum
Hygienekonzept des Trainings- und Spielbetriebs ist Wolfgang Döbler.
- Das Hygienekonzept ist anhand der vorliegenden
Rahmenbedingungen des Vereins FC Treptow e.V. und der Sportstätte Willi-Sänger-Anlage mit den lokalen Behörden abgestimmt.
- Die Sportstätte ist mit ausreichend Wasch- und
Desinfektionsmöglichkeiten ausgestattet.
- Der Trainer und der verantwortlichen Vereinsmitarbeiter sind
in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb eingewiesen.
- Vor Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs werden alle
Personen, die in den aktiven Trainings- und Spielbetriebs involviert sind bzw. aktiv teilnehmen, über die Hygieneregeln informiert. Dies gilt im Spielbetrieb neben den Personen des Heimvereins, vor
allem auch für die Gastvereine, Schiedsrichter*innen und sonstige Funktionsträger*innen.
- Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände
aufhalten (Zone 3), müssen über die Hygieneregeln rechtzeitig in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt der Aushang des Hygienekonzepts mindestens am
Eingangsbereich.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden
der Sportstätte verwiesen.
- Zonierung
Die Sportstätte wird in drei Zonen
eingeteilt:
Zone 1
„Innenraum/Spielfeld“
- In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf.
Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainings- und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und
Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für
Hygienekonzept
- Medienvertreter*innen (siehe
nachfolgende Anmerkung)
- Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten
Punkten betreten und verlassen.
- Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück
werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt
- Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung
Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung des Mindestabstandes gewährt.
Zone 2
„Umkleidebereiche“
- In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende
Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Wolfgang Döbler, Marco
Schmiege Ansprechpartner für Hygienekonzept
- Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder
Tragen von Mund-Nase-Schutz.
- Für die Nutzung im Trainings- und Spielbetrieb werden
ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
- Die Nutzung der Duschanlagen erfolgt unter Einhaltung der
Abstandsregelungen sowie zeitlicher Versetzung/Trennung.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird
auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Publikumsbereich (im
Außenbereich)“
- Die Zone 3 „Publikumsbereich (im Außenbereich)“ bezeichnet
sämtliche Bereiche der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
- Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über einen
offiziellen Eingang. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt.
- Es erfolgt eine räumliche oder zeitliche Trennung
(„Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
- Zur Unterstützung der Einhaltung des Abstandsgebots werden
Markierungen in folgenden Bereichen auf-/angebracht:
- Zugangsbereich mit Ein- und
Ausgangsspuren sowie Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der
Sportanlage
- Abstandsmarkierungen auf
Zuschauer*innenplätzen
- Abstandsmarkierungen bei
Gastronomiebetrieb
- Unterstützend werden Plakate zu den allgemeine Hygieneregeln
genutzt.
- Trainings- und Spielbetrieb
5.1 Grundsätze
- Trainer*innen und Vereinsverantwortliche informieren die
Trainings- und Spielgruppen über die Maßnahmen und Regelungen des Hygienekonzepts.
- Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der
Sportstätte ist Folge zu leisten.
- Das Trainings- und Spielangebot ist so organisiert, dass ein
Aufeinandertreffen unterschiedlicher Mannschaften vermieden wird. Hierzu sind Pufferzeiten für die Wechsel eingeplant.
- Alle Spieler*innen sind angehalten, eine rechtzeitige
Rückmeldung zu geben, ob eine Teilnahme am Training bzw. Spiel erfolgt, um eine bestmögliche Planung zu ermöglichen.
- Die Trainer*innen dokumentieren die Beteiligung je Trainings-
und Spieleinheit.
- Die Kontaktaufnahme zum zuständigen Gesundheitsamt wird
empfohlen.
5.2 In der Sportstätte
- Die Nutzung und das Betreten der Sportstätte sind nur
gestattet, wenn ein eigenes Training bzw. ein eigenes Spiel geplant sind.
- Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des
Mindestabstands (mind. 1,5m) in Zone 3 möglich.
- Der Zugang zu Toiletten sowie Waschbecken mit Seife ist
während des Trainingsbetriebes sichergestellt.
5.3
Gruppe von nicht mehr als 50 Personen
Es handelt
sich um die Personengruppe der aktiven Sportausübenden. Die Kontaktsportausübung ist zulässig, wenn sie in Gruppen von nicht mehr als 50 Personen erfolgt. Es gilt:
- 48 beteiligte Spieler/Sportausübende (inkl. Ersatzspieler)
insgesamt aus den beteiligten Mannschaften.
- 1 Schiedsrichter
- Dokumentation der Kontaktdaten dieser 50 Gruppenteilnehmer
(gemäß Punkt 5.4)
- Kontaktdaten
Zu
dokumentieren sind folgende Kontaktdaten (der 50 Sportausübenden und der Zuschauenden, wenn Personenzahl der Zuschauer zwischen 50 und 500 liegt):
- Familienname,
- Vorname,
- vollständige Anschrift,
- Telefonnummer
- Datum und Zeitfenster der Sportveranstaltung
Diese
Kontaktdaten sind für die Dauer von drei Wochen nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses aufzubewahren, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann.
Anderenfalls darf ein Zutritt zu der jeweiligen Einrichtung oder Veranstaltung nicht gewährt werden. Die Dokumentation ist dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vorzulegen. Es ist zu
gewährleisten, dass unbefugte Dritte von den erhobenen Kontaktdaten keine Kenntnis erlangen. Spätestens einen Monat nach dem Ende des jeweiligen Ereignisses sind die Kontaktdaten zu
löschen.
5.5 Zuschauer
Zuschauende sind bei Sportausübungen zugelassen, wenn jeder
Zuschauende das Abstandsgebot von 1,5m einhält.
Nach
ausdrücklicher Erklärung von LSB und MI fallen in die Personengruppe der Zuschauer alle auf dem Vereins-/Sportgelände anwesenden Personen, die nicht unter die Personengruppe der aktiv Sportausübenden
(also der 50er Gruppe aktiver Sportler) zählen. Damit sind die Trainer, Betreuer, Ordner, Presse, TV, Catering, Turnierleitung, Kassierer, etc. allesamt auf die zulässige Anzahl der Zuschauer
anzurechnen. Ein Ausklammern dieser „Funktionsträger“ ist nach der Verordnung nicht möglich, da eben nur diese beiden Personengruppen (Sportausübende und Zuschauende) ordnungsrechtlich definiert
sind.
Es gibt
entweder die Zuschauerzahl 50 oder 500 und daraus ist keine Kumulation (also keine 550 Zuschauer) möglich. Entweder sind bis zu 50 Zuschauer (stehend) oder bis zu 500 Zuschauer (sitzend) vor
Ort.
Insofern
wären z.B. bei einem Spiel, bei dem die Mannschaften von 15 funktionstragenden Personen begleitet würden, eben diese 15 Personen als „Zuschauer“ von der zulässigen Anzahl an Zuschauer (50 oder 500)
abzuziehen, so dass entweder noch 35 Zuschauer (stehend) oder 485 Zuschauer (sitzend) zulässig wären.
Bei
bis zu 50 Personen sind Stehplätze möglich und es besteht keine Dokumentationspflicht der Kontaktdaten der Zuschauenden (gemäß Punkt 5.4)
Liegt die
Zahl der Zuschauenden bei mehr als 50, so ist die Sportausübung für alle Zuschauenden von einem Sitzplatz zu verfolgen. Zudem sind bei mehr als 50 Zuschauern die
Kontaktdaten (gemäß Punkt 5.4) zu dokumentieren und dieses Hygienekonzept anzufertigen.
Die Zahl der
Zuschauenden darf 500 Personen nicht übersteigen.
- Einschätzung des
Infektionsrisikos
Der FC
Treptow e.V. sorgt mit diesem Hygienekonzept für eine verhältnismäßige und bestmögliche Prävention. In Abhängigkeit zur aktuellen Einschätzung des Infektionsrisikos werden in Abstimmung mit den für
die Sportstätte zuständigen Behörden die entsprechenden Hygienemaßnahmen vorgesehen und veranlasst.